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Vorstrafen sorgen für ein andauerndes Stigma, das Perspektiven im Berufs- und Privatleben einschränkt.
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Die Tilgung von Eintragungen für vormals illegale Tatbestände aus dem Zentralregister ist ein wichtiger Bestandteil der Auseinandersetzung mit dem schädlichen Vermächtnis der Prohibition, der Anerkennung vergangenen Unrechts und der Wiedergutmachung des ungleich größeren Schadens, der Minderheiten zugefügt wurde.
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Ein Verfahren zur automatischen und vollständigen Tilgung von Eintragungen sollte in jedem Reformprozess von vornherein gesetzlich verankert werden und in der Verantwortung der zuständigen Behörden, also nicht der einzelnen berechtigten Personen, liegen.