Verkaufsstellen

Kategorisiert in Kurzfassung, Zur konkreten Ausgestaltung der Regulierung Keine Kommentare zu Verkaufsstellen
Graphik: Elli Schwarz
  • Die Bestimmungen für physische Verkaufsstellen – in Bezug auf Standort, Öffnungszeiten, Erscheinungsbild und geografische Dichte – sollten ein ausgewogenes Verhältnis herstellen zwischen einerseits der Erreichung eines Angebotsniveaus, welches die Nachfrage von Erwachsenen deckt und das Angebot auf dem illegalen Markt reduziert und andererseits der Vermeidung lokaler Überschüsse und eines hierdurch möglichen Anstiegs des Verbrauchs.

  • Das Erscheinungsbild der Verkaufsstellen sollte zweckmäßig und nicht verkaufsfördernd gestaltet sein.

  • Die Vorschriften für Gaststätten, die den Konsum vor Ort erlauben und eine gemütliche und einladende Atmosphäre brauchen, sollten sich auf Bestimmungen über die Außenbeschilderung und die Produktpräsentation in den Innenräumen fokussieren.

  • Der Verkauf über das Internet bedarf einer besonderen behördlichen Beaufsichtigung und Lizenzierung. Ansonsten sollte die Regulierung nach den gleichen Grundsätzen erfolgen wie beim Verkauf in Geschäften, bei der Vermarktung etc.

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