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Die Bestimmungen für physische Verkaufsstellen – in Bezug auf Standort, Öffnungszeiten, Erscheinungsbild und geografische Dichte – sollten ein ausgewogenes Verhältnis herstellen zwischen einerseits der Erreichung eines Angebotsniveaus, welches die Nachfrage von Erwachsenen abdeckt und das Angebot auf dem illegalen Markt reduziert und andererseits der Vermeidung lokaler Überschüsse und eines hierdurch möglichen Anstiegs des Verbrauchs.
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Das Erscheinungsbild von Einzelhandelsgeschäften sollte zweckmäßig sein und nicht verkaufsfördernd wirken.
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Die Vorschriften für Gaststätten, die den Konsum vor Ort erlauben und eine gemütliche und einladende Atmosphäre brauchen, sollten sich auf die Regelung der Außenbeschilderung und Produktpräsentation in den Innenräumen konzentrieren.
- Der Verkauf über das Internet bedarf einer speziellen behördlichen Aufsicht und Lizenzierung. Davon abgesehen ist ihre Regulierung nach denselben Grundsätzen wie für den Verkauf in den Ladengeschäften, der Vermarktung usw. anzuwenden.