Erwerb und Gebrauch

Kategorisiert in Kurzfassung, Zur konkreten Ausgestaltung der Regulierung Keine Kommentare zu Erwerb und Gebrauch
Graphik: Elli Schwarz
  • Zugangsbeschränkungen für Käufer*innen umfassen: Alterskontrollen, Verhinderung von Großeinkäufen (d. h. Festlegung von Obergrenzen für die Einkaufsmenge pro Kopf) und Einschränkungen, wann und wo der Cannabisgebrauch stattfinden darf.

  • Wo die Altersgrenze für den Zugang zu Cannabis festgesetzt werden sollte, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen eines Landes ab, aber 18 Jahre entspricht häufig den Altersbeschränkungen für Alkohol und Tabak. Altersgrenzen für den Zugang zu Cannabis müssen strikt durchgesetzt werden, um wirksam zu sein, und sollten durch evidenzbasierte Präventions- und Aufklärungsprogramme begleitet werden.

  • Die Bestimmungen über die für das Rauchen/Verdampfen („Vaporisieren“) von Cannabis gestatteten Orte sollten denjenigen entsprechen, welche derzeit für das Rauchen/Verdampfen von Tabak in der Öffentlichkeit gelten.

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