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Das veraltete, unflexible und kontraproduktive globale Drogenkontrollsystem – in Form der drei UN-Konventionen und ihren zugehörigen Organisationen – ist über 50 Jahre alt und bedarf einer längst überfälligen, sachdienlichen Reform.
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Ihre jetzige Formulierung verbietet regulierte Cannabismärkte für den nichtmedizinischen Gebrauch, aber der Wille einer stetig wachsenden Anzahl von Staaten, diese Märkte zu erschließen, treibt die Debatte voran.
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Mechanismen zur Reformierung der UN-Konventionen – Anpassung, Erweiterung, Ersetzung u. a. – sind in ihnen implementiert, allerdings können sie von Mitgliedsstaaten mit einem Veto blockiert werden.
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Es braucht wahrscheinlich einseitige oder zwischen Gruppen gleichgesinnter Staaten koordinierte Maßnahmen, um umfassende Strukturreformen zu veranlassen. Die Handlungsspielräume, über welche die Staaten verfügen, sind: Austritt aus einem oder mehreren Verträgen; Austritt und Wiedereintritt unter Vorbehalt zu bestimmten Artikeln; Ausloten von Optionen für Reformen zwischen gleichgesinnten Staaten; oder vorübergehend einen “respektvollen” Status der Nichteinhaltung einnehmen, während multilaterale Reformvorschläge sondiert werden.
- Alle den Mitgliedsstaaten zur Verfügung stehenden Optionen sind komplexe rechtliche wie diplomatische Herausforderungen und mit realen (wenn auch abnehmenden) politischen Kosten verbunden. Trotz der diplomatischen und institutionellen Trägheit ist jedoch festzustellen, dass die Verfehlungen der Cannabisprohibition sowohl innerhalb von Staaten als auch auf internationaler Ebene fortschreitend das Kräfteverhältnis zugunsten von Reformen verschieben.