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Das veraltete, unflexible und kontraproduktive globale Drogenkontrollsystem – in Form der drei UN-Konventionen und ihren zugehörigen Organisationen – ist über 50 Jahre alt und bedarf einer längst überfälligen, sinnvollen Reform.
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Ihre derzeitige Formulierung verbietet regulierte Cannabismärkte für nichtmedizinische Zwecke, aber der Wille einer wachsenden Zahl von Staaten, diese Märkte zu öffnen, treibt die Debatte voran.
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Mechanismen zur Reformierung der UN-Konventionen – Anpassung, Erweiterung, Ersetzung u. a. – sind in den Konventionen vorgesehen, können aber von Mitgliedsstaaten mit einem Veto blockiert werden.
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Es braucht wahrscheinlich einseitige oder zwischen Gruppen gleichgesinnter Staaten koordinierte Maßnahmen, um umfassende Strukturreformen zu veranlassen. Die Handlungsspielräume der Staaten sind: Austritt aus einem oder mehreren Verträgen; Austritt und Wiedereintritt unter Vorbehalt zu bestimmten Artikeln; Ausloten von Optionen für Reformen zwischen gleichgesinnten Staaten; oder vorübergehend Einnahme einen „respektvollen“ Status der Nichteinhaltung, während multilaterale Reformvorschläge ausgelotet werden.
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Alle Optionen, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, stellen komplexe rechtliche und diplomatische Herausforderungen dar und sind mit realen (wenn auch abnehmenden) politischen Kosten verbunden. Trotz der diplomatischen und institutionellen Trägheit ist jedoch festzustellen, dass die Versäumnisse der Cannabisprohibition sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch auf internationaler Ebene das Kräfteverhältnis allmählich zugunsten von Reformen verschieben.
Cannabis und die Einheitsübereinkommen der Vereinten Nationen

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